gibt es ein add-on das hidden divs automatisch aufklappt?

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futzi1

Guest
Hallo Leute,

mich ärgern immer öfters Internetseiten mit Text-Elementen auf die man extra klicken muss um den dahinter versteckten Text lesen zu können,
wenn ich das richtig verstanden habe nennt man diese Gestaltungselemente hidden divs oder auch Layer.

Gibt es ein FF-add-on das diese Elemente automatisch beim Laden der Seite aufklappt?

 
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Merlin

Guest
denke nicht das es sowas gibt, ich weiß jetzt auch nicht genau welche Text Elemente du meinst, es wär hilfreich gewesen wenn du einen Beispiellink mitgepostet hättest, herkömmliche Layer Ads beinhalten in der Regel ja nur Werbung, das ist deren Zweck, würden die beim öffnen einer Seite automatisch aufklappen wäre ja der komplette Inhalt der Seite verdeckt welche du dir ursprünglich ansehn wolltest.

 
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futzi1

Guest
soory,

ich dachte das Problem sei bekannt und verbreitet,
da ich solche Seiten schon oft auf dem Bildschirm hatte,
gerade FAQ-Seiten finden diese Art der Darstellung seit einiger Zeit offenbar hipp.

schau dir bespielhaft mal folgende Seite an und versuche sie inhaltlich komplett auszudrucken:

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Merlin

Guest
danke für den Link, weiß erst jetzt was du meinst, aber ich wüßte keine Möglichkeit die Texte automatisch aufzuklappen, die sind per javascript versteckt in der Seite eingebunden, Sinn und Zweck: es dient der Übersichtlichkeit, man könnte hochstens kurzfristig im FF unter Ansicht auf "kein Stil" umstellen um alles anzuzeigen, allerdings fehlt dann natürlich der komplette Stylesheet der Seite.
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futzi1

Guest
danke für den Tipp,
von dieser Möglichkeit hatte ich bisher noch nie etwas gehört.

Es ermöglicht aber zumindest die Ansicht des kompletten auf der Seite enthaltenen
Textes,

ist aber noch nich das was ich gesucht habe.

ich habe mir den Quelltext der besagten Stellen angeschaut,
dort ist nichts von Javascript zu sehen, alles HTML:

<div class="et_pb_toggle et_pb_toggle_close toggle-top">
<h5 class="et_pb_toggle_title">Lebensversicherung</h5>
<div class="et_pb_toggle_content clearfix">

<p><strong>Lebensversicherungen</strong> sind vielfältig ausgestaltet. Hauptformen sind die Todesfallversicherung (bestimmte Leistungen –meist Einmalzahlung oder Rente- werden im Falle des Todes der versicherten Person erbracht) und die Erlebensversicherung (bestimmte Leistungen werden im Falle des Erlebens der versicherten Person eines bestimmten Zeitpunktes erbracht). Hauptfall der letzteren Form ist die Rentenversicherung.</p>
<p>Darüber hinaus gibt es weitere Erscheinungsformen, welche teilweise aufgrund verschiedener vertraglicher Regelungen erheblich voneinander abweichen. Diese weiteren Formen sind insbesondere die kapitalbildende Lebensversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung, Zusatzversicherung, Gruppenversicherung und die Lebensversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge (oft die sog. Direktversicherung).</p>
<p>In der anwaltlichen Praxis entsteht häufig nach Vertragsbeendigung -meist nach Kündigung des Versicherungsnehmers- Streit mit dem Lebensversicherer über die Höhe des Rückkaufwertes. Betroffen sind insbesondere kaptalbildende Lebensversicherungen, die zwischen den Jahren 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. In den Versicherungsbedingungen zu jener Zeit war festgelegt, dass die ersten Versicherungsprämien im Falle einer Kündigung vollständig auf die Vertragsabschlusskosten (insbesondere die Prämie für den Versicherungsmakler oder -vermittler) verrechnet wurden (sog. Zillmerung). Der verbleibende Auszahlungsbetrag wurde noch durch einen Stornoabzug gemindert. Dies führte dazu, dass im Falle einer Kündigung zu Beginn der Vertragslaufzeit kein oder nur ein sehr geringer Rückkaufwert ausgezahlt wurde.</p>
<p>Gegen diese gängige Praxis klagte der Bund der Versicherten mehrmals. Der Bund der Versicherten erreichte durch Urteile des Bundesgerichtshofes, dass mehrere Klauseln zum Rückkaufwert und zum Stornoabzug für unwirksam erklärt wurden, weil -kurz zusammengefasst- die wirtschaftlichen Folgen einer frühen Kündigung dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht deutlich genug vor Augen geführt wurden.</p>
<p>Rechtsfolge dieser Urteile des Bundesgerichtshofes ist, dass ein Mindestbetrag ausgezahlt werden muss. Die Höhe dieses Betrages liegt bei mindestens der Hälfte des ungezillmerten Deckungsbetrages (dies bedeutet, dass der Mindestrückkaufwert ohne Berücksichtigung Abschlusskosten bestimmt wird, für die der Versicherer in der Kalkulation die Zillmerung vorgesehen hat). Da Versicherungen einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Ermittlung des Deckungsbetrages haben, kann als Faustregel gelten: Der Mindestbetrag liegt bei knapp 50% der eingezahlten Beiträge.</p>
<p>Obwohl die Sach- und Rechtslage hinreichend höchstrichterlich geklärt wurde, missachten jedoch viele Versicherer die ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, indem sie im Falle einer Kündigung des Versicherungsnehmers in der Berechnung des Rückkaufwertes die Gerichtsurteile des Bundesgerichtshofes nicht berücksichtigen. Hintergrund ist, dass Gerichtsurteile nicht allgemein verbindlich sind. Sie gelten nur für die konkret streitendenden Parteien. Häufig erst auf anwaltliche Intervention zahlen Kapitallebensversicherer einen höheren Betrag, um einen kostspieligen Prozess zu vermeiden; denn Richter an Amts- und Landgerichten folgen in den meisten Fällen der Rechtsansicht des Bundesgerichtshofes.</p>
<p> </p>


</div> <!-- .et_pb_toggle_content -->
</div> <!-- .et_pb_toggle -->

leider hören meine HTML-Kenntnisse schon vor CSS auf sodaß ich selbst die Bedeutung
nicht erkennen kann,
ich nehme angesichts der Prinitiviät der Site davon aus das es irgend ein Code ist
den eine gängiges Wensiteerstellungsprogramm von alleine generiert

und kein persönlicher Konstrukt des Erstellers ist,
eine Hinweis auf ein Tool habe ich im Header allerdings nicht finden können.

 
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futzi1

Guest
danke für die Mühe die du dir gemacht hast.

scheint danach aber trotzdem ein Standard element zu sein das häufig eingesetzt wird.

der anzuzeigende Text steht auch einfach zur Verfügung
sodaß es trotzdem möglich sein sollte das es das von mir gesuchte Tool geben könnte ...

 
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