danke für den Tipp,
von dieser Möglichkeit hatte ich bisher noch nie etwas gehört.
Es ermöglicht aber zumindest die Ansicht des kompletten auf der Seite enthaltenen
Textes,
ist aber noch nich das was ich gesucht habe.
ich habe mir den Quelltext der besagten Stellen angeschaut,
dort ist nichts von Javascript zu sehen, alles HTML:
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<h5 class="et_pb_toggle_title">Lebensversicherung</h5>
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<p><strong>Lebensversicherungen</strong> sind vielfältig ausgestaltet. Hauptformen sind die Todesfallversicherung (bestimmte Leistungen –meist Einmalzahlung oder Rente- werden im Falle des Todes der versicherten Person erbracht) und die Erlebensversicherung (bestimmte Leistungen werden im Falle des Erlebens der versicherten Person eines bestimmten Zeitpunktes erbracht). Hauptfall der letzteren Form ist die Rentenversicherung.</p>
<p>Darüber hinaus gibt es weitere Erscheinungsformen, welche teilweise aufgrund verschiedener vertraglicher Regelungen erheblich voneinander abweichen. Diese weiteren Formen sind insbesondere die kapitalbildende Lebensversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung, Zusatzversicherung, Gruppenversicherung und die Lebensversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge (oft die sog. Direktversicherung).</p>
<p>In der anwaltlichen Praxis entsteht häufig nach Vertragsbeendigung -meist nach Kündigung des Versicherungsnehmers- Streit mit dem Lebensversicherer über die Höhe des Rückkaufwertes. Betroffen sind insbesondere kaptalbildende Lebensversicherungen, die zwischen den Jahren 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. In den Versicherungsbedingungen zu jener Zeit war festgelegt, dass die ersten Versicherungsprämien im Falle einer Kündigung vollständig auf die Vertragsabschlusskosten (insbesondere die Prämie für den Versicherungsmakler oder -vermittler) verrechnet wurden (sog. Zillmerung). Der verbleibende Auszahlungsbetrag wurde noch durch einen Stornoabzug gemindert. Dies führte dazu, dass im Falle einer Kündigung zu Beginn der Vertragslaufzeit kein oder nur ein sehr geringer Rückkaufwert ausgezahlt wurde.</p>
<p>Gegen diese gängige Praxis klagte der Bund der Versicherten mehrmals. Der Bund der Versicherten erreichte durch Urteile des Bundesgerichtshofes, dass mehrere Klauseln zum Rückkaufwert und zum Stornoabzug für unwirksam erklärt wurden, weil -kurz zusammengefasst- die wirtschaftlichen Folgen einer frühen Kündigung dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht deutlich genug vor Augen geführt wurden.</p>
<p>Rechtsfolge dieser Urteile des Bundesgerichtshofes ist, dass ein Mindestbetrag ausgezahlt werden muss. Die Höhe dieses Betrages liegt bei mindestens der Hälfte des ungezillmerten Deckungsbetrages (dies bedeutet, dass der Mindestrückkaufwert ohne Berücksichtigung Abschlusskosten bestimmt wird, für die der Versicherer in der Kalkulation die Zillmerung vorgesehen hat). Da Versicherungen einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Ermittlung des Deckungsbetrages haben, kann als Faustregel gelten: Der Mindestbetrag liegt bei knapp 50% der eingezahlten Beiträge.</p>
<p>Obwohl die Sach- und Rechtslage hinreichend höchstrichterlich geklärt wurde, missachten jedoch viele Versicherer die ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, indem sie im Falle einer Kündigung des Versicherungsnehmers in der Berechnung des Rückkaufwertes die Gerichtsurteile des Bundesgerichtshofes nicht berücksichtigen. Hintergrund ist, dass Gerichtsurteile nicht allgemein verbindlich sind. Sie gelten nur für die konkret streitendenden Parteien. Häufig erst auf anwaltliche Intervention zahlen Kapitallebensversicherer einen höheren Betrag, um einen kostspieligen Prozess zu vermeiden; denn Richter an Amts- und Landgerichten folgen in den meisten Fällen der Rechtsansicht des Bundesgerichtshofes.</p>
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leider hören meine HTML-Kenntnisse schon vor CSS auf sodaß ich selbst die Bedeutung
nicht erkennen kann,
ich nehme angesichts der Prinitiviät der Site davon aus das es irgend ein Code ist
den eine gängiges Wensiteerstellungsprogramm von alleine generiert
und kein persönlicher Konstrukt des Erstellers ist,
eine Hinweis auf ein Tool habe ich im Header allerdings nicht finden können.